Haftung

Die Haftung des Möbelspediteurs für Umzüge und Lagerungen ist gesetzlich eingeschränkt. Die Grundhaftung beträgt € 620 je cbm.
Zur umfassenden Absicherung empfehlen wir Abschluß einer Umzugsguttransportversicherung.

Versicherung

Die Transportversicherung beginnt, sobald das Umzugsgut in Ausführung des Umzugsvertrages von der Stelle entfernt wird, an der es bisher aufbewahrt wurde. Die Versicherung endet am Bestimmungsort an der Stelle, die der Empfänger bestimmt hat (Ablieferungsstelle). Im Rahmen der Transportversicherung gilt die „Allgefahren-Deckung“. Auf besonderen Wunsch können zusätzliche Deckungseinschlüsse oder auch die Deckungsform „Eingeschränkte Deckung“ gewählt werden. Die Eindeckung der Transportversicherung er folgt mit Abschluss des Umzugssvertrages per Vereinbarung. Versicherungsschutz und Prämien sind dabei äußerst attraktiv.